Die kommunale Zuständigkeit ist für den HEV Kanton Bern zentral, da sie unbürokratische und effiziente Aufgabenerfüllungen ohne bürokratische Wasserköpfe gewährleistet. Bereits heute nimmt der Kanton mit einer Vielzahl von Instrumenten (z. B. Anpassung Musterbaureglement, Arbeitshilfe für Richtplanmassnahme, Wasserstrategie) Einfluss darauf. Der HEV beurteilt vor diesem Hintergrund die Forderung nach weiteren kantonalen Massnahmen kritisch. Zwar handelt es sich heute «nur» um ein Postulat. Wie sich schon aus der Natur eines «Pilot»-Projekts ergibt, dürfte aber absehbar sein, dass dem Postulat weitergehende kantonale Massnahmen folgen werden, welche dann auch kostentreibende oder gar rechtlich oder faktisch bindende Massnahmen beinhalten können.

