Immer wieder gelangte das Thema einer obligatorischen nationalen Erdbebenversicherung von Neuem auf das politische Parkett und wurde – gestützt auf vertiefte Abklärungen und Arbeitsgruppen der Versicherungen und Betroffenen – regelmässig verworfen. Auch der Bundesrat war jeweils dagegen. In Umsetzung der Motion «Schweizerische Erdbebenversicherung mittels System der Eventualverpflichtung» musste er nun einen Vorschlag im Rahmen eines Bundesbeschlusses ausarbeiten. Nachdem der Ständerat auf die untaugliche Vorlage gar nicht erst eingetreten war, hatte die vorberatende Kommission des Nationalrats UREK-N mit einem äusserst knappen Mehr ein neues untaugliches Modell ins Spiel gebracht. Im Gegensatz zum bundesrätlichen Ansatz wäre damit die Eventualverpflichtung bereits bei einer Schadenssumme von ca. 6,3 Milliarden Franken zum Tragen gekommen. Dies hätte einer zu erwartenden Schadenssumme bei einem Erdbeben entsprochen, wie es statistisch gesehen alle 100 Jahre oder seltener eintritt.
Mit der Ablehnung dieses untauglichen Modells ist nun aber auch in der grossen Kammer die Vernunft eingekehrt. Die beabsichtigte Einführung einer sogenannten Eventualverpflichtung mit einer in den Grundbucheinträgen der Liegenschaften dinglich vermerkten Einmalprämie von maximal 0.7% und einem zusätzlichen Selbstbehalt von 0.5% der Gebäudeversicherungssumme ist damit definitiv vom Tisch.
Der HEV Schweiz begrüsst diesen Entscheid und ist erleichtert, dass somit keine weiteren Belastungen des Wohneigentums erfolgen. Es braucht keine Spezialbehandlung der Naturgefahr Erdbeben durch Statuierung einer staatlich verordneten Solidarhaftung für sämtliche Immobilien-Eigentümer. Diese sind selbst in der Lage, mit den umfangreich vorhandenen Angeboten des Assekuranzmarktes ihre Liegenschaften auf eigenen Entscheid hin eigenverantwortlich gegen das Erdbebenrisiko zu versichern.
